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Ärztliche Verordnung

Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel, dessen Kosten von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden.

Eine Heilmittelverordnung wird von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt nach ausführlicher Untersuchung ausgestellt. Im Regelfall erscheinen die Patienten nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zur Behandlung in der Praxis; sollte es Ihnen nicht möglich sein zu kommen, wird Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung mit Hausbesuch ausstellen und der Therapeut kommt zu Ihnen.

Nach vorliegendem Krankheitsbild wird Ihr Arzt eine für Sie adäquate Behandlungsmethode auswählen, meist handelt es sich hier um eine

  • „motorisch-funktionelle Behandlung“ (Dauer = 30 min.) oder
  • „sensomotorisch-perzeptive Behandlung“ (Dauer = 45 min.)

Eine vom Arzt ausgestellte Verordnung darf bei Aufnahme der Therapie nicht älter als 14 Tage sein.
Für jede Verordnung ist ein 10% Eigenanteil vom Patienten zu entrichten, es sei denn, es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor oder der Patient ist unter 18 Jahren alt.